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Dienstag, 14. Mai 2024
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News der Kategorie „Politik international“ (310 Einträge)

Litauen: LSVD schreibt an Bundeskanzlerin

Logo LSVD

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

das litauische Parlament hat in dieser Woche per Gesetz jede Form der Werbung für gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten.

Offensichtlich knüpft das Gesetz an ein Gesetzesvorhaben der ehemaligen rechtskonservativen polnischen Regierung an, mit dem "homosexuelle Propaganda" bekämpft werden sollte. Ein solches Gesetz ist allerdings wegen der zahlreichen Proteste aus Europa in Polen nie in Kraft getreten.

In Litauen aber soll das Gesetz im März 2010 in Kraft treten und unter anderem jeden öffentlichen Aufruf zu "homosexuellen, bisexuellen und polygamen Beziehungen verbieten. Der litauische Präsident hatte seine Unterschrift unter das Gesetz verweigert.

Wir sind der Auffassung, dass solche Vorhaben den gemeinsamen europäischen Werten wie Demokratie, Toleranz und den Respekt der Grundrechte widersprechen. Ein solches Gesetz würde Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördern und institutionalisieren, gemeinsame europäische Werte sind in Gefahr.

Wir erwarten von der Bundesregierung, sehr geehrte Frau Merkel, dass Sie und Ihre Kolleg(inn)en gegenüber der litauischen Regierung klare Worte finden.
Bitte weisen Sie in Gesprächen mit Ihrem Amtskollegen und Vertreter(inne)n der litauischen Regierung das Gesetz als inakzeptable Hetze gegen Minderheiten zurück, die mit den europäischen Werten unvereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Unterstützungsaufruf des LSBT aus der Mongolei

Flagge Mongolei

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung bittet um Verbreitung dieses Aufrufes

Liebe Freundinnen und Freunde,

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) aus der Mongolei bitten um unsere Unterstützung: Zwar sind einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in der Mongolei nicht strafbar. Dennoch ist es kaum möglich, offen "anders" zu leben als die Mehrheit der Bevölkerung.

Seit 2007 bemühen sich einige Aktivist(inn)en eine LSBT-Organisation mit Namen „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Centre“ in Ulaanbaatar registrieren zu lassen.

Damals teilte der für die Registrierung von Nichtregierungsorganisationen zuständige Justizminister mit, der Name der Organisation entspreche nicht der mongolischen Sprache. Bis heute ist die Registrierung nicht erfolgt. Anfang Juli erhielten die Aktivist(inn)en die Antwort, der Name „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Centre“ habe eine Bedeutung, die den Bräuchen und Traditionen der Mongolei widerspreche und sei zudem geeignet, für Jugendliche eine schlechtes Vorbild abzugeben.

Das „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Centre“ in Ulaanbaatar ist die erste Nichtregierungsorganisation in der Mongolei, die sich für einen sozialen, rechtlichen und institutionellen Wandel einsetzen wird, wenn es um Fragen der Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt geht, die LSBT seit Jahren in der Mongolei erfahren.

Ziel der Organisation sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte für sexuelle Minderheiten sowie Information und Aufklärung innerhalb der mongolischen Gesellschaft zu Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität.

“Wir bitten alle, denen LSBT und Menschenrechte ein Anliegen sind, Briefe an den Justizminister und die nationalen Menschenrechtskommission der Mongolei zu schicken, um Druck auszuüben für eine Anerkennung und Registrierung unserer Organisation, so wie es internationale Menschenrechtsstandards festlegen“, heißt es in dem Schreiben der Aktivist(inn)en aus Ulaanbaatar.

Herzliche Grüße und vielen Dank für Eure Unterstützung

Klaus Jetz
Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Musterbrief

Hier ein Musterbrief in englischer Sprache, adressiert an den Justizminister der Mongolei sowie an den Vorsitzenden der nationalen Menschenrechrechtskommission, der unterzeichnet und per Fax abgeschickt werden kann:

Mr. Ts. Nyamdorj Minister of Justice and Home Affairs of Mongolia
Ministry of Justice and Home Affairs
Hudaldaany street 6/1,
Ulaanbaatar
210646 Mongolia
Fax: + 976 11 325 225

Ms. Daramjav Solongo
Chief Commissioner National Human Rights Commission of Mongolia
5th floor, State property building XI, Freedom Square,
Ulaanbaatar Mongolia
Fax: + 976 11 320 284

Dear Mr. Nyamdorj,
Dear Ms. Solongo,

We write to you to urge the Ministry of Justice and Home Affairs to conduct an investigation into the denial by the Legal Entities Registration Agency (LERA) of Mongolia to register the Lesbian Gay Bisexual and Transgender Centre (LGBT Centre), a non-governmental, non-profit, non-membership based organisation, which has its office in Ulaanbaatar, Mongolia.

We are aware that the LGBT Centre began its registration process in February 2007, when we first registered the name of the organisation. At that time, Ms. J. Oyunchimeg at the Ministry of Justice and Home Affairs expressed concern that the name of the NGO was not in the Mongolian language. The NGO founders argued that many NGOs in Mongolia used transliterated foreign words in their names, and approached the International Gay and Lesbian Human Rights Commission to certify that these terms – both separately and as abbreviations - were accepted internationally.

We are aware that the LERA's assertion that they will not accept transliterated names is incorrect as it is our understanding that there are a number of NGOs registered and operating in Mongolia that have transliterated names (Globe International, Liberty Centre, LEOS [which is "Liberal Emegteichuudiin Oyuni San"], Nisora Foundation, etc).

Because of funding limitations, the LGBT Centre was subsequently unable to pursue its registration for the most part of 2007 and 2008. It was only able to secure sufficient funding to again pursue its registration in April 2009. This time, it filed its application with the LERA, the government entity that is now in charge of registering organisations in the country. Regrettably, the LGBT Centre was again met by several stringent conditions and requirements from the LERA.

On May 1, 2009, Mr. Ts. Otgonbaatar, the founding member of the LGBT Centre, was verbally informed by a Mr. Suren of the LERA that they approved of the LGBT Centre’s activities, but the name of the organisation was “not moral and the public will not welcome it.” It was after this meeting that the LGBT Centre decided to secure the services of a lawyer to facilitate its registration.

On June 11, 2009, Ms. Khulan Davaa, the lawyer for the LGBT Centre, wrote to the organisation that she had met with the officers of the LERA twice in late May 2009. They informed her that the registration of the LGBT Centre had been denied for the following reasons:

- The name “Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender” was too long and that Mongolians were not familiar with this term in the Mongolian lexicon; and
- The abbreviation “LGBT” was not allowed under current Mongolian law and that names of organisations should be clear enough for the public to understand its activities.

On June 24, 2009, Ms Kulan Davaa received the official notification from the LERA about the reasons for denying the NGO registration, which stated: "The name 'Lesbian, gay, bisexual and transgender centre' has a meaning that conflicts with Mongolian customs and traditions and has the potential to set the wrong example for youth and adolescents."

We believe that the refusal of the LERA to approve the application for registration of the LGBT Centre is discriminatory and contrary to Mongolian law and international human rights law:

First, under Article 16, par. 10 of the Constitution of Mongolia, citizens of Mongolia shall be “guaranteed the privilege to form a party or other public organisations and to unite voluntarily in associations according to social and personal interests and opinion.” This right is reinforced in Article 5, par 1 of the Law of Mongolia on Non-Governmental Organisations, where it says that all persons, except State bodies, “may freely establish, individually or collectively, non-governmental organisations on the basis of their interests and opinions, without the permission of any State body.”

Second, on 24 April 2009, the LERA informed the LGBT Centre that the reason for the denial of its registration was that foreigners were not allowed to be founding members of NGOs in Mongolia. This assertion runs counter to Article 5, par. 6 of the Law of Mongolia on Non-Governmental Organisations, which allows foreign citizens and stateless persons legitimately residing in Mongolia to establish and join non-governmental organisations. The foreign citizens initially listed as founding members in the application for registration by the LGBT Centre are legitimately residing in the country. Furthermore, even though the application for registration of the LGBT Centre was amended to now reflect that the founding member is solely Mr. Ts Otgonbaatar, a Mongolian national, the LERA still found “problems” in the registration application of the LGBT Centre.

Third, the refusal of the LERA to register the LGBT Centre is clearly against Article 22 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), which ensures the right of everyone to freedom of association with others. It also clearly contravenes the UN Declaration on Human Rights Defenders which explicitly states that everyone has the right to form, join, and participate in non-governmental organisations, associations, or groups for the purpose of promoting and protecting human rights and fundamental freedoms.

Finally, the refusal of the LERA to register the LGBT Centre based on the non-recognition of the terms lesbian, gay, bisexual and transgender or LGBT is also against the amply established international human rights law that stipulates sexual orientation and gender identity to be an inalienable right as well as a ground for non-discrimination as affirmed by various UN bodies, inter alia, the Human Rights Committee in its communication number 488/1992, CCPR/C/50/D/488/1992, Nicholas Toonen v. Australia, April 4, 1994, that stated “... the reference to "sex" in articles 2, paragraph 1, and 26 is to be taken as including sexual orientation. … it is the established view of the Committee that the prohibition against discrimination on grounds of "sex" in Article 26 comprises also discrimination based on sexual orientation.”

As the Ministry responsible for NGO registrations, your office has the obligation to ensure that the Government of Mongolia complies with its obligations under international law to create the conditions necessary for all human rights defenders to enjoy their rights in practice. The UN Declaration on Human Rights Defenders makes it clear that all human rights defenders – including those who advocate for emerging human rights norms and principles – have the right to be free from discrimination and violence as they promote and defend the human rights of others.

It is in this light that we strongly urge your office to investigate this denial by the LERA to register the LGBT Centre. We urge your office to ensure the protection of the rights to freedom of association of these human rights defenders and to remove obstacles which prevent them from carrying out their work on issues of human rights and sexual orientation and gender identity. Thank you and we hope to hear from you on this matter soon.

Yours sincerely,

Gesetz gegen Homosexuelle in Litauen

Flagge Litauen

Schande für die EU

Wie in der Presse heute veröffentlicht, hat das litauische Parlament per Gesetz jede Form der Werbung für gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten. Die neuen Regelungen zum Jugendschutz in dem baltischen Staat verbieten unter anderem jeden öffentlichen Aufruf zu "homosexuellen, bisexuellen und polygamen Beziehungen". Scharfe Kritik an dem Gesetz kam von Homosexuellen.

Die Wiener Zeitung berichtet weiter, dass die Abgeordneten mit großer Mehrheit von 81 gegen sechs Stimmen ein präsidiales Veto gegen die neuen Vorschriften überstimmten. 25 Parlamentarier enthielten sich. Damit ist der Weg frei für das Gesetz, wonach auch "ausfällige Sprache" sowie Werbung für "schädliche Verhaltensweisen bei Ernährung und Hygiene" nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen.

Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen, erklärt dazu:

Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der EU und des Europarates gegen das jetzt in Litauen geltende Anti-Homosexuellen Gesetz, das nach Einschätzung des Vorsitzenden des litauischen Schwulenverbandes, Wladimir Simonko, „Schwulenfeindlichkeit institutionalisiert“ aktiv zu werden.

Es ist eine Schande für die EU, wenn in der Kulturhauptstadt Europas 2009,Vilnius, die Menschenrechte von Homosexuellen und die Kulturfreiheit mit Füßen getreten werden.

Ich habe heute die Bundesregierung dazu befragt, wie sie insbesondere im Hinblick auf die EMRK, den Acquis communautaire und die von der EU aufgestellten Kopenhagener Kriterien nunmehr zu reagieren gedenkt.

Beobachtung der Piusbruderschaft prüfen

Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Hetze der Piusbruderschaft gegen Homosexuelle erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die unchristliche und menschenverachtende Hetze der Piusbruderschaft gegen Homosexuelle ist unerträglich. Wer den eigenen Protest gegen den Christopher-Street-Day mit dem Widerstand gegen die Nazis im Dritten Reich vergleicht, der beleidigt damit alle Opfer des Nationalsozialismus. Tausende von Homosexuellen waren während des Dritten Reiches in Konzentrationslagern inhaftiert und sind ermordet worden. Der perfide Aufruf beleidigt insbesondere auch die mutigen Katholiken die im Dritten Reich gegen das mörderische Regime Widerstand geleistet haben.

 

Die Piusbruderschaft bedauert sogar, dass Homosexualität in Deutschland nicht mehr strafbar ist. Sie beweist einmal mehr, dass sie mit ihren Ansichten und ihrem Handeln nicht nur außerhalb der Katholischen Kirche steht, sondern auch außerhalb des demokratischen Rechtstaates. Diese Art Hetze gegen Minderheiten durch christliche Gruppen kann wie in Russland auch in Deutschland zu Gewalt führen. Die Sprache der Hetzer ähnelt sich auffallend.

 

Eine Beobachtung der Piusbruderschaft durch den Verfassungsschutz sollte ernsthaft geprüft werden.

Medienpreis der Deutschen AIDS-Stiftung verliehen

Verleihung des Preises in Sankt Gallen

  Die Deutsche AIDS-Stiftung hat am 24. Juni 2009 ihren Medienpreis für die Jahre 2007/2008 an sechs Medienschaffende verleihen. Im schweizerischen St. Gallen erhielten die Preisträger für ihre herausragenden Arbeiten zum Thema HIV und AIDS ein Preisgeld von insgesamt 15.000 Euro. Unter den Ausgezeichneten ist auch Ulrich Würdemann.In der Begründung heißt es "Inzwischen ist ondamaris für viele - nicht nur für HIV-positive und schwule Nutzer - eine wichtige Informationsquelle, wenn es um aktuelle Themen rund um das Virus geht. Zu Medizin, Gesellschaft, Medien, Kultur und Selbsthilfe finden wir sehr leserfreundliche, kompetente und verständliche Informationen, Kommentare und Veröffentlichungen. Aber darüber hinaus ist Ondamaris zu einem Forum geworden, in dem sich die vielen Nutzer teils kontroverse Diskussionen auf einem hohen Niveau liefern." Ullis Webseiten entstanden vor ein paar Jahren. Beeindruckend ist die Mischung aus fundierten Nachrichten über HIV und Aids mit tiefgreifenden Diskussionen rund um die Themen und andererseits vielen Facetten aus dem Leben eines schwulen Mannes in der Großstadt. Daneben gibt es die ein oder andere private Einsicht in das Leben von ihm und kleine Bildserien unter dem Titel "Kalte Poesie".Er selbst ist Aids-Aktivist der ersten Stunde und bedingt durch seine vielfältigen Kontakte zu Politik, Wissenschaftlern und den Institutionen immer bestens informiert. Die Blogs auf seiner Webseite sind für Laien gut verständlich und wer zwischen den Zeilen lesen kann wird feststellen, dass sehr viele seiner Artikel in die Zukunft blicken und althergebrachtes hinterfragen. Da wundert es nicht, dass in den Diskussionen über seine Artikel unter Pseudonymen das gesamte Spektrum des Who is Who bei HIV und Aids mitdiskutiert.  Die weiteren PreisträgerNeben Ulrich Würdemann wurden in Sankt Gallen, bei der Eröffnungsveranstaltung zum Deutsch-Schweiz-Österreichischen AIDS Kongress (SÖDAK) die Münchner Filmemacherin Christa Graf und Kameramann Roland Wagner für ihren Film "Memory Books - damit du mich nie vergisst", Gesa Dankwerth und Antía Martinez-Amor, Autorinnen des Beitrags "AIDS - Wenn die Körperpolizei nicht mehr helfen kann" sowie Peter-Philipp Schmitt, Redakteur der Frankfurter Allgemeine Zeitung, für seine sachkundigen und kontinuierlichen Berichterstattung über HIV und AIDS ausgezeichnet. 

§ 175: Seit 15 Jahren abgeschafft

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss erweitert werden

Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, erklärt:

 

15 Jahre nach der endgültigen Aufhebung des § 175 müssen endlich die Opfer der antihomosexuellen Strafgesetzgebung in Deutschland rehabilitiert und entschädigt werden. Es ist auch dringend an der Zeit, dass unsere Verfassung endlich klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass Schwule und Lesben gegenüber Heterosexuellen gleich an Würde und Rechten sind:

Niemand darf auf Grund seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss entsprechend erweitert werden.

 

Am 11. Juni 1994 trat die Abschaffung des berüchtigten Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches in Kraft. Bis 1969 war in der Bundesrepublik jede sexuelle Begegnung auch zwischen erwachsenen Männern strafbar. Danach galten unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität. Bis zur Entkriminalisierung der Homosexualität unter erwachsenen Männern 1969 gab es in der Bundesrepublik über 50.000 Verurteilungen, bis zur Aufhebung des § 175 in 1994 weitere 3545. Für die DDR wird geschätzt, dass es zu ca. 4300 Verurteilungen nach dem Homosexuellenstrafrecht kam.

 

Die Strafbarkeit von Homosexualität wie auch die Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität waren schwere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. § 175 war ein Schandfleck für unsere Demokratie. Dieses Unrecht muss endlich aufgearbeitet werden.

 

Grüne Initiativen zur Aufhebung des § 175 in den 80er Jahren wurden von der damaligen CDU/CSU/FDP-Regierung noch abgeblockt. Erst im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR wurde der Paragraph 1994 aufgehoben. 15 Jahre nach der Abschaffung des Sonderstrafrechts gegen Homosexuelle leben heute Lesben und Schwule in Deutschland immer noch nicht frei von Diskriminierung und homophoben Anfeindungen. Wir haben zwar viel an gesellschaftlicher Liberalisierung erreicht. Dennoch sind homophobe Parolen im Fußballstadion, in manchen Musikszenen und besonders auf dem Schulhof immer noch Alltag, mehren sich die Berichte über antihomosexuelle Gewalttaten. Manche evangelikalen Kreise sehen Homosexualität immer noch als Krankheit und wollen diese heilen. Ein Kuss von zwei Männern im öffentlichen Raum, so wie im Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen gezeigt, provoziert noch immer. Anschläge auf das Denkmal gab es bereits mehrfach.

 

15 Jahre nach dem Ende der strafrechtlichen Verfolgung ist es höchste Zeit für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie. Und eines ist auch klar:

Solange der Staat selbst noch Lesben und Schwule diskriminiert, kann er nicht Vorbild sein. Zur vollen Gleichstellung brauchen wir die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1957 die Strafbarkeit der Homosexualität durch den § 175 StGB in seiner nationalsozialistischen Fassung für verfassungskonform gehalten und die Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht erkannt. Hier schuldet der Verfassungsgeber den Homosexuellen in Deutschland etwas. Die Erweiterung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ist mehr als überfällig. 15 Jahre nach der Abschaffung des Paragraphen 175 bleibt noch viel zu tun.

Mehr Einsatz für Menschenrechte von Homosexuellen

Kein Platz für Diskriminierung in Europa

Die FDP-Bundestagsfraktion bringt heute in erster Lesung einen Antrag zu Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in den Deutschen Bundestag ein.

"Die Bundesregierung muss in ihrer Außenpolitik ein stärkeres Gewicht auf die Menschenrechtssituation sexueller Minderheiten legen. Es muss klar sein: Europa ist eine Wertegemeinschaft, in der Diskriminierung keinen Platz hat. Gleichzeitig kann es nicht hingenommen werden, dass gerade Schwule in zahlreichen Staaten Afrikas, Asiens und des Nahen Ostens mit Gefängnis oder gar Todesstrafe bedroht sind", erklären die zuständigen FDP-Bundestagsabgeordneten Michael Kauch und Burkhardt Müller-Sönksen.

In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion, die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern auch an der Einhaltung der Menschenrechte sexueller Minderheiten auszurichten. Dies betreffe auch die inhaltliche Vorbereitung deutscher Entwicklungsprojekte. Beitrittskandidaten zur EU müssten konsequent die Einhaltung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben sicherstellen.

In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion weiter die Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention, welches ein allgemeines Gleichbehandlungsgebot enthält. Die FDP spricht sich zudem für den Einsatz Deutschlands für die sog. Yogyakarta-Prinzipien aus.
Aber auch die deutsche Gleichstellungspolitik ist Gegenstand des FDP-Antrags: Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und Bildungskonzepte gegen Homophobie. Anlässlich der anstehenden Reform des Transsexuellengesetzes fordert die FDP-Fraktion, den geschlechtsverändernden Eingriff als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen.

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz!

Grüne begrüßen Unterstützung von Zypries für Grüne Forderungen

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, erklärt:

Es ist gut, wenn Frau Zypries unsere Forderung nach Gleichstellung der Lesben und Schwulen in der Verfassung unterstützt.
Noch besser wäre, wenn sie dafür auch die Stimmen der gesamten SPD mitbringt und nicht auf halbem Wege stehen bliebe.

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen die Ehe für schwule und lesbische Paare öffnen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein wichtiger Schritt; aber eigentlich gibt es keinen Bedarf für eine rechtspolitisch Extrawurst. Unter rot-grün war die Öffnung der Ehe gegen die SPD leider noch nicht durchsetzbar gewesen.
Man sollte auch nicht das Lebenspartnerschaftsgesetz in die Verfassung aufnehmen und den rechtspolitischen Separatismus zementieren, sondern die Ehe als Lebensgemeinschaft von zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts definieren.

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern, den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes (Artikel III 3) um die sexuelle Identität zu erweitern. Er hieße dann etwa so:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Damit wäre ein für allemal klargestellt, dass man homosexuelle Personen oder Paare nicht wegen ihrer sexuellen Identität rechtlich unterschiedlich gegenüber heterosexuellen behandeln darf.