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Dienstag, 14. Mai 2024
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Eine weitere Stimme für die Ergänzung des Grundgesetzes

Neue Koalition in NRW verspricht unverzüglichen Abbau von Diskriminierungen

Zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
erklären
Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)
und
Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des LSVD Landesverbands NRW:



Wir begrüßen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Beseitigung der Diskriminierung von Homosexuellen.

Aus dem einwohnerstärksten Bundesland kommt damit ein wichtiges Signal für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender.

Die zukünftige Landesregierung hat sich zum konsequenten Abbau von Diskriminierungen und zum Kampf gegen Homophobie verpflichtet. Auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht soll nun endlich zügig vollzogen werden. Seit Jahren hatte der LSVD Gespräche mit der bisherigen NRW-Landesregierung geführt und nichts geschah.
Wir sind froh, dass diese Blockade nun endlich überwunden scheint.

Insbesondere begrüßen wir, dass sich die zukünftige Landesregierung auch für die vom LSVD geforderte Ergänzung des Artikel 3, Abs 3 Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität ausgesprochen hat. Damit folgt NRW dem Vorbild der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie dem Votum des Saarlandes. Gemäß dem Koalitionsvertrag wird aus NRW in Zukunft ein klares Nein zur Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen zu hören sein.

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz!

Grüne begrüßen Unterstützung von Zypries für Grüne Forderungen

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, erklärt:

Es ist gut, wenn Frau Zypries unsere Forderung nach Gleichstellung der Lesben und Schwulen in der Verfassung unterstützt.
Noch besser wäre, wenn sie dafür auch die Stimmen der gesamten SPD mitbringt und nicht auf halbem Wege stehen bliebe.

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen die Ehe für schwule und lesbische Paare öffnen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein wichtiger Schritt; aber eigentlich gibt es keinen Bedarf für eine rechtspolitisch Extrawurst. Unter rot-grün war die Öffnung der Ehe gegen die SPD leider noch nicht durchsetzbar gewesen.
Man sollte auch nicht das Lebenspartnerschaftsgesetz in die Verfassung aufnehmen und den rechtspolitischen Separatismus zementieren, sondern die Ehe als Lebensgemeinschaft von zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts definieren.

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern, den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes (Artikel III 3) um die sexuelle Identität zu erweitern. Er hieße dann etwa so:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Damit wäre ein für allemal klargestellt, dass man homosexuelle Personen oder Paare nicht wegen ihrer sexuellen Identität rechtlich unterschiedlich gegenüber heterosexuellen behandeln darf.